Opfer einer Gewalttat oder dem Opfer nahestehende Personen haben Anspruch auf Beratung. Auch weitere Bezugspersonen oder Fachpersonen und involvierte Institutionen können sich beraten lassen. Die Beratung erfolgt kostenlos und vertraulich.
Anspruch auf Opferhilfe hat jede Person, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Gesundheit direkt und schwer beeinträchtigt worden ist. lnsbesondere kann dies der Fall sein nach: