Fachstellen

Die Fachstellen bilden die zentralen Anlaufstellen für die Frontpolizei sowie für die Ansprechpersonen im behörden-/institutionenübergreifenden Netzwerk des Kantonalen Bedrohungsmanagements. Sie leisten Unterstützung und/oder übernehmen die Fallbearbeitung bei gefährlichen, komplexen Konstellationen. Die Polizeikorps unterstützen einander nötigenfalls bei der Bearbeitung von umfangreichen, aufwändigen oder ortsübergreifenden Gewaltschutzfällen.

Gewaltschutz Erwachsene

Im Kern der Strukturen des Kantonalen Bedrohungsmanagements sind die Fachstellen der Kantonspolizei Zürich sowie der Stadtpolizeien Zürich und Winterthur angesiedelt. Die Stadtpolizeien Zürich und Winterthur sind grundsätzlich für die Gewaltschutzfälle in ihren Städten zuständig; die Kantonspolizei Zürich bearbeitet sämtliche Gewaltschutzfälle im übrigen Kantonsgebiet.

Die Fachstellen bilden die zentralen Anlaufstellen für die Frontpolizei sowie für die Ansprechpersonen im behörden-/institutionenübergreifenden Netzwerk des Kantonalen Bedrohungsmanagements.

Kantonspolizei Zürich

 Dienst Gewaltschutz
058 648 14 20
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Stadtpolizei Zürich

Fachgruppe Bedrohungsmanagement
044 411 71 17
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Stadtpolizei Winterthur

Dienst Gewaltschutz
052 267 64 69
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Gewaltschutz Jugendliche

Auf dem ganzen Kantonsgebiet (inklusive die Städte Zürich und Winterthur) besteht ein jugendspezifisches Bedrohungsmanagement. Es unterstützt Schulen, Heime, Freizeit- und Sportorganisationen sowie Lehrbetriebe, wenn die Drohungen von Jugendlichen ausgehen.

Bei einem Ereignis liegt die örtliche Zuständigkeit bei den nachfolgend aufgeführten Polizeikorps.

Kantonspolizei Zürich

 Dienst Jugendintervention
058 648 14 30
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Stadtpolizei Zürich

 Fachgruppe Bedrohungsmanagement
 044 411 71 17
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Stadtpolizei Winterthur

 Jugendpolizei
052 267 57 57
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Weitere Fachstellen

Polizeiliche Fachstellen Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt liegt vor, wenn eine Person in einer bestehenden oder aufgelösten familiären oder partnerschaftlichen Beziehung in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität verletzt oder gefährdet wird durch die Ausübung oder Androhung von Gewalt oder mehrmaliges Belästigen, Auflauern oder Nachstellen (§ 2 GSG).

Für Fragen im Zusammenhang mit Häuslicher Gewalt stehen Ihnen die „Fachstellen Häusliche Gewalt“ der Zürcher Polizeien gerne zur Verfügung.

Fachstelle Häusliche Gewalt Kantonspolizei Zürich

Fachstelle Häusliche Gewalt Stadtpolizei Zürich

Fachstelle Häusliche Gewalt Stadtpolizei Winterthur

Polizeiliche Fachstellen Brückenbauer

Die Brückenbauer/innen der Zürcher Polizeien stehen in Kontakt mit Personen mit Migrationshintergrund.

Dabei berücksichtigen sie – wie im Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG vorgesehen – bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Anliegen der Integration und des Schutzes vor Diskriminierung (Art. 53 AIG). Sie arbeiten mit Nichtregierungsorganisationen und Ausländerorganisationen zusammen.

Brückenbauer/innen bieten ihre Hilfe im Bereich Prävention strafbarer Handlungen und Bedürfnissen/Fragen zur Sicherheit an. Das Ziel sind partnerschaftliche Lösungen spezifischer Probleme.

Die polizeilichen Fachstellen Brückenbauer stehen Ihnen gerne beratend zur Verfügung.

Mehr erfahren Sie über die nachstehenden Links:

Fachstelle Brückenbauer Kantonspolizei Zürich

Fachstelle Brückenbauer Stadtpolizei Zürich

Fachstelle Brückenbauer Stadtpolizei Winterthur

Interventionsstelle gegen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus (IRE)

Die Interventionsstelle gegen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus der Kantonspolizei Zürich ist die kantonale Anlaufstelle für Fragen zum Thema Extremismus.

Innerhalb des KBM ist sie Anlaufstelle und Ansprechpartnerin für alle Arten von Extremismen, seien sie religiös oder politisch begründet.

Die Anlaufstelle bietet telefonische Beratungsgespräche sowie Fort- und Weiterbildungen an. Wir hören zu und helfen, die Situation zu klären sowie Handlungsmöglichkeiten zu erschliessen.

Eltern und das Umfeld von Personen, die im Verdacht stehen, sich zu radikalisieren, unterstützen wir dabei, die Beziehungen aufrecht zu erhalten. Gemeinsam arbeiten wir daran, dass Jugendliche wieder Vertrauen finden können, indem wir alternative Beziehungsangebote und Perspektiven bieten.

Schulen werden in der Früherkennung und bei Präventionsmassnahmen unterstützt.

Weitere Informationen:

Interventionsstelle gegen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus (IRE)

Fachstelle Forensic Assessment & Risk Management (FFA)

Die Fachstelle Forensic Assessment & Risk Management (FFA) ist seit 2014 wesentlicher Bestandteil des Kantonalen Bedrohungsmanagements. Die Fachstelle wird sowohl von der Gesundheits- und Sicherheitsdirektion sowie von der Direktion der Justiz und des Innern, der Statdpolizei Zürich als auch den Städten Winterthur und Zürich finanziert. Diese gemeinsame Trägerschaft unterstreicht die Bedeutung der interdisziplinären Zusammenarbeit im Rahmen der Gewaltprävention. Die FFA verfügt im Sinne dieser Interdisziplinarität über einen Arbeitsplatz beim Dienst Gewaltschutz der Stadtpolizei Winterthur, dem Dienst Gewaltschutz der Kantonspolizei Zürich und bei der Fachgruppe Bedrohungsmanagement der Stadtpolizei Zürich. Ihre Mitarbeitenden (PsychologInnen und PsychiaterInnen) sind personell der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich, Klinik für Forensische Psychiatrie, unterstellt. Die FFA steht für Anfragen aus dem ganzen Altersspektrum (Kinder und Jugendliche, Erwachsene) zur Verfügung. Ziel ist es, durch ein rasches und situationsgerechtes Handeln im Einzelfall eine Eskalation bis hin zu Gewaltdelikten möglichst zu verhindern.

Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, Prävention und Bedrohungsmanagement

Wer sind die Auftraggeber der FFA?

Die Fachstelle unterstützt ihre Auftraggebenden in der Risikoeinschätzung und im Fallmanagement mit forensisch-psychologischem bzw. psychiatrischem Fachwissen. Die FFA hat dabei nie die Fallführung und handelt im Einverständnis sowie nach Rücksprache mit ihren jeweiligen Auftraggebenden.

  • Die Mitarbeitenden können (den Verdacht auf) psychische Störungen, deren Verlauf und Zusammenhang mit Delinquenz beurteilen
  • Sie sind in der Anwendung, Interpretation und Grenzen von Prognoseinstrumenten geschult
  • Sie können auf risikorelevante, noch abzuklärende Informationen hinweisen
  • Sie können störungsspezifisches sowie psychotherapeutisches Fachwissen in die Interventionsempfehlungen einbringen (z.B. Vermittlung von Gesprächsführungstechniken für Gefährdendenansprachen; Anregungen für die weitere psychotherapeutische Behandlung)

Die Fachstelle unterstützt ihre Auftraggeber telefonisch und persönlich vor Ort im Einzel- / oder Teamsetting. Die FFA erstellt auf Anfrage unterschiedlich detaillierte schriftliche Risikoabklärungen mit Interventionsempfehlungen z.H. ihrer Auftraggebenden. Obwohl die schriftlichen Risikoeinschätzungen keine Gutachten sondern Berichte sind, unterstehen die FFA denselben Strafandrohungen wie Gutachter und die Berichte (angepassten) Qualitätsanforderungen.

Ziel

Die FFA und das Bedrohungsmanagement können:

  • zu einer möglichst frühen Weichenstellung beitragen,
  • den gewaltbereiten Personen Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigen,
  • die gewaltbereiten Personen an ihre Verantwortung für ihr Leben, ihre Entscheidungen und Optionen erinnern,
  • den Auftraggebenden mit forensischem Wissen dienen,
  • Fachpersonen im etwaigen Helfernetz beraten,
  • durch Vernetzungsarbeit risikorelevantes Verhalten erfassen und einordnen helfen,
  • in der Klärung von Rollenverständnis und Zuständigkeiten unterstützen,
  • damit alle Beteiligten entlasten und zur Gewaltprävention beitragen.
Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt (IST)

Die Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt (IST) gewährleistet, steuert, koordiniert und überprüft die Zusammenarbeit der mit Häuslicher Gewalt befassten Behörden und Beratungsstellen des gesamten Kantons Zürich. Sie ist für deren fachliche Aus- und Weiterbildung besorgt, unterstützt die Tätigkeit entsprechender Organisationen, insbesondere hinsichtlich vorbeugender Massnahmen zur Verminderung der Gewalt, und fördert die regelmässige Information der Bevölkerung zu Fragen der Häuslichen Gewalt. Darüber hinaus ist sie für die Vernetzung und Zusammenarbeit der mit dieser Thematik befassten Behörden, Institutionen und Fachpersonen auf nationaler als auch internationaler Ebene verantwortlich.

Die IST stellt Informationsmaterialien für Betroffene und Fachpersonen zur Verfügung und kann bei Fragen rund um das Thema Häusliche Gewalt kontaktiert werden.

Für Fallbearbeitungen sind die örtlichen Polizeiposten in Zusammenarbeit mit den polizeilichen Fachstellen zuständig.

Weitere Informationen zur Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt (IST)

Kampagne "Stopp Gewalt gegen Frauen"

Die Kantonspolizei, Staatsanwaltschaft und Kantonale Opferhilfe des Kantons Zürich erweitern die gemeinsame Kampagne "Stopp Gewalt gegen Frauen". Anfang Juli 2020 erfolgte die Aufschaltung der gleichnamigen Website zum Thema häusliche Gewalt. Null Toleranz bei Belästigung, Übergriffen und Gewalt im öffentlichen Raum ist die Kernbotschaft der erweiterten Kampagne. Für Betroffene wird der Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten vereinfacht.

Kontaktstellen

Dienst Gewaltschutz

Polizeinotruf 117

 Kantonspolizei Zürich
058 648 14 20
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Fachgruppe Bedrohungsmanagement

Polizeinotruf 117

Stadtpolizei Zürich
044 411 71 17
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Dienst Gewaltschutz

Polizeinotruf 117

Stadtpolizei Winterthur
052 267 64 69
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Aktuell

Neue Kampagne "Stopp Häusliche Gewalt"

Neues Erklärvideo «Radikalisierung/Extremismus einfach erklärt» für Jugendliche und Schulen