Aktuelles

Neue Kampagne "Stopp Häusliche Gewalt!"

Die Kantonspolizei Zürich lanciert gemeinsam mit den Stadtpolizeien Zürich und Winterthur und der Staatsanwaltschaft die Kampagne «Stopp Häusliche Gewalt!».

Die Kampagne «Stopp Häusliche Gewalt» hat zum Ziel, gewaltbetroffene Personen auf die hilfreichen Unterstützungsangebote hinzuweisen (siehe auch Medienorientierung der Kapo Zürich). Sie schliesst an die im Juni 2020 lancierte Kampagne «Stopp Gewalt gegen Frauen» an. Ab Juli 2024 erfolgt ein Plakat-aushang auf dem ganzen Kantonsgebiet. Über die Webseite www.hilfe-finden.ch wird der einfache Zugang zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten ergänzend zu bereits bestehenden Plattformen bereitgestellt. Auf der Webseite stehen zudem hilfreiche Informationen zum Thema häusliche Gewalt zur Verfügung.

Istanbul-Konvention

Übereinkommen des Europarats zu Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslilcher Gewalt

Die Schweiz ist dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – kurz Istanbul-Konvention – beigetreten. Damit verpflichtet sie sich zu umfassenden Massnahmen gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt und für die Gleichstellung der Geschlechter.

Grundlagenpapier zur Definition von Qualitätsstandards für ein Kantonales Bedrohungsmanagement (KBM)

Mit der Einrichtung von Bedrohungsmanagement-Strukturen investiert die Polizei zusammen mit allen relevanten Partnerorganisationen vie in die Sicherheit der Bevölkerung. Es scheint daher von grosser Bedeutung, dass die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes wissen bzw. nachlesen können, was unter Bedrohungsmanagement zu verstehen ist.

Neues Erklärvideo «Radikalisierung/Extremismus einfach erklärt» für Jugendliche und Schulen

Sven (15jährig) radikalisiert sich. Aber was bedeutet das genau und wie geschieht es? Das neue Erklärvideo für Schülerinnen und Schüler zeigt auf, was es mit Radikalisierung und Gewaltextremismus auf sich hat. Das Video in Mundart ist im ZH Web in die Fachseite Radikalisierung/Gewaltextremismus der Kantonspolizei Zürich eingebettet. 

Mit freundlicher Unterstützung der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP) wird das Video demnächst auch in den Sprachen Hochdeutsch, Französisch, Italienisch und Englisch verfügbar sein. 

Schutzbrief gegen Mädchenbeschneidung

In der Schweiz ist weibliche Genitalverstümmelung verboten. Die Regierung will Mädchen und Familien unterstützen, sich dagegen zu schützen. Der «Schutzbrief gegen Mädchenbeschneidung» soll dazu beitragen.

Weibliche Genitalverstümmelung (FGM, Female Genital Mutilation) ist eine Menschenrechtsverletzung mit gravierenden Folgen für die psychische und physische Gesundheit. In der Schweiz ist FGM verboten und es ist auch strafbar, diesen Eingriff im Ausland durchführen zu lassen. Weibliche Genitalverstümmelungen werden meist vor der Einreise in die Schweiz, und manchmal anlässlich einer Ferienreise in die Herkunftsländer vollzogen. Oft ist den Beteiligten nicht bewusst, dass die Eltern betroffener Mädchen in der Schweiz juristische Konsequenzen befürchten müssen.

Stopp FGM

Mit dem «Schutzbrief gegen Mädchenbeschneidung» will der Bundesrat nachdrücklich auf die Rechtslage in der Schweiz hinweisen. Das Dokument soll Familien und Mädchen unterstützen, sich gegen den sozialen und familiären Druck in ihren Gemeinschaften im Herkunftsland und in der Diaspora zu stellen.